Förderung

Autismusspezifische Fachleistung

Zu Beginn der autismusspezifischen Förderung ist aus unserer Sicht der Vertrauensaufbau zwischen dem Menschen mit Autismus und der Fachkraft eine Voraussetzung. Die Ziele werden individuell auf die Persönlichkeit des Menschen abgestimmt. Grundsätzlich werden sie ihren jeweiligen Fähigkeiten und Begabungen entsprechend gefördert. So wird eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht.

Die gemeinsam vom Leistungsträger (Jugendamt/Sozialamt/LVR), den Betreuten, Eltern und dem weiteren Umfeld erarbeiteten Ziele stehen im Fokus unseres Handelns. Es wird ressourcenorientiert gearbeitet und immer bei den Stärken angesetzt. Am Anfang erfolgt eine Verhaltensbeobachtung und -analyse. In der Regel umfasst die autismusspezifische Förderung 2 Stunden wöchentlich. Unserer Arbeit findet aufsuchend im häuslichen Lebensumfeld (zu Hause/Kita/Schule/Arbeit…) oder in den Räumlichkeiten des ATZ´s statt. 
Des Weiteren besteht vielfach der Bedarf, sich auch außerhalb des gewohnten Umfeldes Herausforderungen zu stellen. Hier existiert die Möglichkeit im öffentlichen Raum zu arbeiten. So werden etwa Alltagssituationen wie Einkäufe oder das Verhalten im sozialen Miteinander geübt. Fähigkeiten wie z.B. Selbstständigkeit, Flexibilität und Selbstsicherheit werden auf diese Weise gestärkt. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Fachleistung ist die Beratung von Eltern- und Bezugspersonen, um Verständnis und Akzeptanz für die Diagnose zu erreichen.
Autismusspezifische Fachleistungen des ATZ Mönchengladbach

Unser Team ist interdisziplinär aufgestellt. Um einen ganzheitlichen Blick auf die Autismus-Spektrum-Störung zu gewährleisten sind folgende Berufsfelder vertreten: Psychologie, Pädagogik, Heilpädagogik, Soziale Arbeit und Sozialpädagogik.

Vorgehen

Der Weg zu uns

1.

Online Fragebogen für Kinder oder für Erwachsene ausfüllen und per E-Mail oder per Post an das ATZ zurückschicken

2.

Aufnahme auf die Warteliste

3.

Das Büro meldet sich für die Vereinbarung eines Erstgesprächs

4.

Antrag auf autismusspezifische Fachleistung beim zuständigen Leistungsträger

5.

Bewilligung des Leistungsträgers an das ATZ schicken

6.

Wir melden uns telefonisch bei Ihnen sobald ein Platz zur Verfügung steht

7.

Beginn der autismusspezifischen Fachleistung

Finanzen

Wer übernimmt die Kosten?

Um eine autismusspezifische Fachleistung im ATZ zu beginnen, muss eine Kostenbewilligung vorliegen. Die Kosten übernehmen entweder das Jugendamt, das Sozialamt oder der Landschaftsverband Rheinland (LVR). Damit Sie die Übernahme der Leistung beantragen können, sollte bereits eine Autismus-Spektrum-Störung diagnostiziert worden sein. Die Diagnosestellung erfolgt durch Sozialpädiatrische Zentren, Psychiatrische Praxen und Kliniken (LVR) oder approbierte, niedergelassene Psychotherapeuten. Bei Kindern im Vorschulalter reicht meist eine Verdachtsdiagnose aus.

Was zu tun ist

Wie beantrage ich die Kostenübernahme?

Beantragen Sie die Kostenübernahme für eine autismusspezifische Fachleistung bitte zeitnah bei dem für Sie zuständigen Leistungsträger. Die Bewilligung kann einige Wochen dauern, da die Sachbearbeiter*innen meist noch Gutachten oder Befunde der behandelnden Arztpraxen anfordern. Erst anschließend wird der Antrag bearbeitet. Je nach Alter und individuellen Voraussetzungen sind unterschiedliche Leistungsträger zuständig:

Autismusspezifische Fachleistungen beantragen

Antrag auf Kostenübernahme

Kinder und Jugendliche über 6 Jahren ohne kognitive Beeinträchtigung (IQ über 70): die örtlichen Jugendämter. In den Jugendämtern ist meist der Allgemeine soziale Dienst (ASD) zuständig. Im Jugendamt Mönchengladbach ist die Eingliederungshilfe nach §35 a Team 08 zuständig

Kinder und Jugendliche über 6 Jahren mit kognitiver Beeinträchtigung (IQ 70 und kleiner als 70): das Sozialamt. Im Sozialamt Mönchengladbach ist der Fachbereich Eingliederungshilfe zuständig. Die Kontakte finden Sie auf der Internetseite der Stadt Mönchengladbach.

Kinder im Vorschulalter sowie für junge Erwachsene ab 21 Jahren: der LVR. Beim LVR ist der Fachbereich Eingliederungshilfe zuständig. Je nach Wohnort gibt es verschiedene Fallmanager*innen. Eine Übersicht finden Sie im Internet unter den hinterlegten links, oder Sie wenden sich an die Servicehotline unter 0221 809-4120.

Methoden

Angewandte Methoden in der autismusspezifischen Förderung sind z.B.

• Elemente des TEACCH®-Programms 
• Strukturierungshilfen (inhaltlich/räumlich/zeitlich)
• Einübung von Kommunikationssystemen mit Bildkarten, z.B. in Anlehnung an PECS®
• Kommunikationstraining
• Verhaltenstherapeutische Ansätze
• Theory-of-Mind-Training
• Sozialtraining bezüglich Alltagssituationen
• Erklären von sozialen Kontexten
• Social Stories
• Training nonverbaler Kommunikation (Mimik und Gestik)
• Wahrnehmungstraining (Selbst- und Fremdwahrnehmung) 
• Elternberatung/Bezugspersonenberatung