Online Fragebogen für Kinder oder für Erwachsene ausfüllen und per E-Mail oder per Post an das ATZ zurückschicken
Aufnahme auf die Warteliste
Das Büro meldet sich für die Vereinbarung eines Erstgesprächs
Bewilligung des Leistungsträgers an das ATZ schicken
Wir melden uns telefonisch bei Ihnen sobald ein Platz zur Verfügung steht
Beginn der autismusspezifischen Fachleistung
Kinder und Jugendliche über 6 Jahren ohne kognitive Beeinträchtigung (IQ über 70): die örtlichen Jugendämter. In den Jugendämtern ist meist der Allgemeine soziale Dienst (ASD) zuständig. Im Jugendamt Mönchengladbach ist die Eingliederungshilfe nach §35 a Team 08 zuständig
Kinder und Jugendliche über 6 Jahren mit kognitiver Beeinträchtigung (IQ 70 und kleiner als 70): das Sozialamt. Im Sozialamt Mönchengladbach ist der Fachbereich Eingliederungshilfe zuständig. Die Kontakte finden Sie auf der Internetseite der Stadt Mönchengladbach.
Kinder im Vorschulalter sowie für junge Erwachsene ab 21 Jahren: der LVR. Beim LVR ist der Fachbereich Eingliederungshilfe zuständig. Je nach Wohnort gibt es verschiedene Fallmanager*innen. Eine Übersicht finden Sie im Internet unter den hinterlegten links, oder Sie wenden sich an die Servicehotline unter 0221 809-4120.