Die Kostenübernahme für eine Inklusionsassistenz beantragen Sie beim zuständigen Leistungsträger. Der Antrag auf Eingliederungshilfe kann formlos erfolgen. Eine Stellungnahme der Schule oder des Kindergartens, sollte nach Möglichkeit schon mit eingereicht werden, damit der Antrag bearbeitet werden kann.
Je nach Alter und Beeinträchtigung sind unterschiedliche Leistungsträger zuständig:
Die Leistungsträger prüfen den Bedarf und legen fest, wie viele Wochenstunden für die Assistenz des Kindes bzw. des Jugendlichen bewilligt werden und welche Qualifikation diese haben muss. Für unseren Einsatz ist die Bewilligung einer pädagogischen Fachkraft entscheidend.
Die Ämter/ die Eltern wenden sich nach der Bedarfsfeststellung mit einer Anfrage an das ATZ. Es wird eine zum Kind/Jugendlichen passende Inklusionsassistenz ausgesucht.
Es findet ein ausführliches Erstgespräch statt, um wichtige Informationen auszutauschen. Bestandteil dieses Gespräches ist das Kennenlernen zwischen Inklusionsassistenz und Kind/Jugendlichen. In Absprache mit der jeweiligen Einrichtung findet im Anschluss ggf. ein Hospitationstermin statt.
Die Hilfe wird installiert.