Helfende Begleitung

Inklusionsassistenz

Kinder und Jugendliche, die als seelisch behindert gelten und deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder bedroht ist, haben nach Prüfung der Leistungsträger einen gesetzlichen Anspruch auf Inklusionsassistenz. 

Wir begleiten vorrangig Menschen mit:

  • Autismus-Spektrum-Störung

  • AD(H)S

  • allgemeinen Entwicklungsstörungen

  • Lernbeeinträchtigungen

  • geistiger Behinderung

Unterstützung

Was Inklusionsassistenz bedeutet

Die Inklusionsassistenz ist eine verlässliche Bezugsperson an der Seite des Kindes/Jugendlichen und arbeitet im Netzwerk gemeinsam mit Kita/Schule, Familie, Umfeld und Leistungsträger zusammen. 

 

Die Unterstützung erfolgt ganzheitlich, systemisch und ressourcenorientiert.

 

Ziel der Inklusionsassistenz ist es, Kinder und Jugendliche im Rahmen ihrer Fähigkeiten und Möglichkeiten individuell zu unterstützen, um eine Teilhabe an Bildung, sowie am Alltag in Kita oder Schule zu ermöglichen. Dabei steht langfristig eine Verselbständigung im Mittelpunkt.

Tätigkeiten der Inklusionsassistenz sind: 

  • Unterstützung im Unterricht und bei Schulveranstaltungen bzw. Klassenfahrten
  • Strukturierung des Alltags in der Einrichtung (räumlich, inhaltlich, zeitlich)
  • Ggf. Unterstützung bei Nahrungsaufnahme/Körperhygiene/Kleidung
  • Förderung der Motivation und des Arbeitsverhaltens
  • Entwickeln neuer Lern- und Verhaltensstrategien
  • Verbesserung der Handlungskompetenz
  • Erweiterung der Fähigkeiten im sozialen Miteinander
  • (Interaktionsfähigkeit/Kommunikationsfähigkeit)
  • Deeskalations- und Stressbewältigungsstrategien entwickeln
  • Teilnahme an Hilfeplangesprächen/Elterngesprächen
Inklusionsassistenz
Inklusionsassistenz
Unser Team der Inklusionsassistenz besteht ausschließlich aus pädagogischen Fachkräften folgender Bereiche:

Pädagogik, Heilpädagogik, Heilerziehungspflege, Soziale Arbeit und Sozialpädagogik.

Unsere Mitarbeitenden sind überwiegend als Einzelfallhelfer*innen zur Unterstützung eines Kindes in Kita oder Schule eingesetzt.
In Einzelfällen kann, soweit möglich eine Assistenz für zwei Kinder in der jeweiligen Einrichtung erfolgen (Tandem-Prinzip).
Darüber hinaus bieten wir Poollösungen an, in denen die Mitarbeitenden klassenübergreifend für alle Kinder mit Unterstützungsbedarf eingesetzt werden. 
Um eine ganzheitliche Unterstützung gewährleisten zu können, findet ein regelmäßiger Austausch zwischen Elternhaus, Schule/Kita und Integrationsassistenz statt.

Umsetzung

Der Weg zu uns und die Kostenübernahme

Um eine Inklusionsassistenz vom ATZ einsetzten zu können, muss der Bedarf vom zuständigen Leistungsträger festgestellt werden und eine Kostenbewilligung vorliegen.

1.

Die Kostenübernahme für eine Inklusionsassistenz beantragen Sie beim zuständigen Leistungsträger. Der Antrag auf Eingliederungshilfe kann formlos erfolgen. Eine Stellungnahme der Schule oder des Kindergartens, sollte nach Möglichkeit schon mit eingereicht werden, damit der Antrag bearbeitet werden kann. 

 

Je nach Alter und Beeinträchtigung sind unterschiedliche Leistungsträger zuständig:

  • Kinder und Jugendliche über 6 Jahren ohne kognitive Beeinträchtigung (IQ über 70): die örtlichen Jugendämter. In den Jugendämtern ist meist der Allgemeine soziale Dienst (ASD) zuständig. Im Jugendamt Mönchengladbach ist die Eingliederungshilfe nach §35 a Team 08 zuständig

 

  • Kinder und Jugendliche über 6 Jahren mit kognitiver Beeinträchtigung (IQ 70 und kleiner als 70): das Sozialamt. Im Sozialamt Mönchengladbach ist der Fachbereich Eingliederungshilfe zuständig. Die Kontakte finden Sie auf der Internetseite der Stadt Mönchengladbach.

 

  • Kinder im Vorschulalter: der LVR. Beim LVR ist der Fachbereich Eingliederungshilfe zuständig. Je nach Wohnort gibt es verschiedene Fallmanager*innen. Eine Übersicht finden Sie im Internet, oder Sie wenden sich an die Servicehotline unter 0221 809-4120.

2.

Die Leistungsträger prüfen den Bedarf und legen fest, wie viele Wochenstunden für die Assistenz des Kindes bzw. des Jugendlichen bewilligt werden und welche Qualifikation diese haben muss. Für unseren Einsatz ist die Bewilligung einer pädagogischen Fachkraft entscheidend.

3.

Die Ämter/ die Eltern wenden sich nach der Bedarfsfeststellung mit einer Anfrage an das ATZ. Es wird eine zum Kind/Jugendlichen passende Inklusionsassistenz ausgesucht. 

4.

Es findet ein ausführliches Erstgespräch statt, um wichtige Informationen auszutauschen. Bestandteil dieses Gespräches ist das Kennenlernen zwischen Inklusionsassistenz und Kind/Jugendlichen. In Absprache mit der jeweiligen Einrichtung findet im Anschluss ggf. ein Hospitationstermin statt. 

5.

Die Hilfe wird installiert.

Weitere Informationen

Bücherliste

Demmer/Heinrich/Lübeck

Funktion u. Funktionalität von Schulbegleitung im inklusiven Schulsystem!?

Bundesverband für Erziehungshilfe 

Kohl/Peinel/Meer-Walter

Lehrerratgeber für Kinder im Autismus-Spektrum

Köllner, Kathrin

Wissenschaftl. Hausarbeit, schul. Integr. Von Kindern mit Aperger Syndr.

Kremer, Gabriele

Schulbegleiter erfolgreich einbinden. Förderschule, Ratgeber

Laubner, Marian

Schulbegleitung in der inklusiven Schule. Grundlagen und Praxishilfen

Markowetz, Reinhard

Schüler mit Autismus-Spektrum-Störungen im inklusiven Unterricht. Praxistipps

Meer-Walter, Stephanie

Schüler/innen im Autismus-Spektrum verstehen

Notbohm, Ellen; Zysk, Veronika

1001 Ideen für den Alltag mit autistischen Kinder und Jugendlichen

Rietzler, Stefanie/Grolimund, Fabian

Erfolgreich lernen mit ADHS

Schirmer, Brita

Schulratgeber Autismus-Spektrum, Ein Leitfaden für LehrerInnen

Schuster, Nicole 

Schüler mit Autismus-Spektrum-Störungen 

Tuckermann/ Häußler/Lausmann

Herausforderung Regelschule

Wilczek, Brit 

Schulbegleitung für Schüler:innen mit Autismus 

Informationen

Bundesregierung Düsseldorf

Gemeinsames Lernen auf dem Weg zur Inklusion

Bundesregierung

Wegweiser f. Eltern zum gemeinsamen Unterricht 

Bundesvereinigung Lebenshilfe

Recht auf Teilhabe. Ein Wegweiser für Menschen mit Behinderung